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Platzordnung

Es gelten folgende Regeln:

1. Dem Ordnungspersonal ist unbedingt Folge zu leisten!
2. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung!
3. Auf dem Gelände ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten!
4. Burn Out und Gummi geben ist dringend zu unterlassen!
5. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt für das Gelände, auch Zeltplätze "Nachtruhe"!
6. Generelles Anhängerverbot
7. Pavillon nicht über 3x3 Meter!
8. Inbetriebnahme von Notstromaggregaten ist verboten!
9. Bedingt durch unsere begrenzten Platzverhältnisse ist es nötig, das Zelt

möglichst nahe und ohne Platzverschwendung am Fahrzeug aufzustellen.
10. Einlass nur für folgende Fabrikate: VW, Audi, Seat und Skoda!
11. Die Benutzung von Pocketbike's ist verboten!
12. Zu unterlassen sind: Umherfahren, laute Musik, unnötiges Laufen lassen des

Motors und sonstige Lärmbelästigungen!

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und seine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen übernehmen gegenüber den Besuchern der Veranstaltung keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch grobes Verschulden oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt- bzw. vertrags- wesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.


Das Einbringen von nicht zugelassenen Fahrzeugen per Anhänger zur Ausstellung ist möglich. Das Befahren des Geländes mit nicht zugelassenen, nicht versicherten, technisch mangelhaften und unsicheren Fahrzeugen ist verboten. Auf dem Gelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss ist untersagt.


Das Gelände ist sauber zu halten. Jeder Fahrzeugführer erhält bei Einfahrt einen leeren Müllsack gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 5,- €. Gegen Rückgabe des gefüllten Müllsacks nach der Veranstaltung erhält der Fahrzeugführer das Müllpfand zurück. Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.

Alle Teilnehmer/Besucher erklären sich bereit, sich und/oder ihr Fahrzeug filmen/fotografieren zu lassen und sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird hingewiesen. Hierzu hängen entsprechende Hinweise aus.